Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hotel 3 Könige in 77709 Oberwolfach-Schwarzwald

1. Die Reservierung von Räumen und Flächen sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden mit der Bestätigung des Hotels für dieses sowie den Besteller/Veranstalter bindend. Sind der Besteller und der Veranstalter nicht identisch, so kann das Hotel vom Besteller eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen.

2. Die Überlassung von Räumen und Flächen begründet ein Mietverhäjtnis. Eine Untervermietung oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Genehmigung durch das Hotel. Das Hotel behält sich grundsätzlich das Recht der Raumverteilung vor.

3. Der Veranstalter muß die endgültige Zahl der Teilnehmer spätestens 4 Werktage vor dem Termin der Veranstaltung mitteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern.
Abweichung der Teinehmerzahl nach unten gegenüber der ursprünglichen vereinbarten Zahl werden bis zu maximal 5% berücksichtigt und der Abrechnung zugrunde gelegt; darüber hinausgehende Abweichungen nach unten können nicht berücksichtigt werden und gehen zu Lasten des Veranstalters. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl nach oben wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Um eine sorgfältige Vorbereitung zu gewährleisten, bedürfen Überschreitungen der vorherigen Absprache mit dem Hotel
Das Hotel behält sich das Recht vor, bei Abweichungen der Teilnehmerzahl die Räumlichkeiten anders zu disponieren.

4. Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden, ohne daß das Hotel dies zu verantworten hat, so behält das Hotel den Anspruch auf Zahlung der Miete. Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt die Veranstaltung aufgehoben wird und welche zusätzlichen Leistungen, insbesondere Verköstigung, vorgesehen war, hat das Hotel Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Die Höhe der Miete und Vergütung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung des Hotels gem. Ziffer 1 sowie dem Anhang der Allgemeinen Bedingungen sowie den Rechten und Pflichten des Gastaufnahmevertrages.

5. Der Veranstalter hat gegenüber dem Hotel für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte sowie durch Verastaltungsteilnehmer verursacht worden sind, ebenso einzustehen wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. Um Beschädigungen der Wände vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. Der Auftraggeber übernimmt die Gewähr dafür, daß insbesondere Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht. Das Hotel haftet für Verluste oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände nur bei Verschulden.

6. Soweit das Hotel für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschaft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Veranstalters.

7. Der Veranstalter darf grundsätzlich Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen nicht mitbringen oder zur Verfügung stellen. In Sonderfällen kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In diesen Fällen wird ein Wirtschaftsausgleich (Korkengeld) in Rechnung gestellt.

8. Hat das Hotel begründeten Anlaß zu der Annahme, daß die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht sowie im Falle von höherer Gewalt, kann es die Veranstaltung absagen, ohne daß ein Schadensersatzanspruch ensteht.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Reservierung und Überlassung con Zimmern, für Konferenz- und Restauranträume des Hotels und die damit zusammenhängenden Leistungen.

9. Vertrag
Durch die schriftliche, telefonische oder mündliche Bestätigung der Reservierung wird der Vertrag für das Hotel wie für den Besteller bindend. Beide Vertragsparteien sind zur vollständigen Erfüllung des Vertagsinhaltes verpflichtet.

10. Annulierung, Änderung
Annulierungen und Änderungen bedürfen immer der Schriftform.

11. Preise
Die Preise schließen, sofern nichts anderes vereinbart ist, die jeweils gültige Mehrwertsteuer ein. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des Auftraggebers.

12. Zahlung
Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

13. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Wolfach

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwiksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftbedingungen zur Folge. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgehalten werden.

15. Gruppenreservierung
Bei Gruppenresevierungen hat der Besteller/Veranstalter spätestens 6 Wochen vor Anreisedatum eine Vorauszahlung in Höhe von 50% des zu erwartenden Umsatzes zu leisten. Eventuelle Bankgebühren gehen zu Lasten des Bestellers/Gastes.

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